Immobilienwirtschaftsrecht


W wie Wertschöpfung.

Weimer & Partner ist Ihr Partner für die ganzheitliche juristische Betrachtung von Immobilienprojekten. Denn wir verfügen neben tiefgreifender Expertise im Immobilienwirtschaftsrecht auch über entsprechendes wirtschaftliches und technisches Verständnis. Von der Planungsphase über die Finanzierung, den Bauprozess und die Bestandsverwaltung bis hin zur geeigneten Exit-Strategie – unsere Anwältinnen und Anwälte decken in jeder Phase eines Immobilienprojektes das gesamte Beratungsspektrum des Immobilienwirtschaftsrechts ab.

Die Grundlage für fundierte Entscheidungen sind fundierte Analysen und Einschätzungen. Damit Sie bei einem anvisierten Immobilienprojekt oder -deal die Chancen und Risiken in Ihre Abwägungen miteinbeziehen können, erarbeiten wir für Sie ein individuelles Due-Diligence-Reporting, das Ihre Entscheidungsfindung mit Fakten unterstützt. In einem weiteren Schritt entwickeln wir maßgeschneiderte, praxistaugliche Lösungen für Sie, die auch zukünftige Szenarien abbilden. Denn wenn sich die Rahmenbedingungen oder der Markt verändern, müssen Sie jederzeit in der Lage sein, schnell und angemessen auf diese neue Situation reagieren zu können.

scrolldown
Weimer Immobilienwirtschaftsrecht

Beratungsschwerpunkte


Wie

Wir begleiten und gestalten alle möglichen Arten von Transaktionen und beraten unsere Mandanten sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite. Neben Asset- und Share-Deals umfasst unser Beratungsspektrum auch Forward-Deals und Sale-&-Lease-Back-Transaktionen. Neben der fundierten Vorbereitung der Transaktion und Prüfung des betreffenden Portfolios steht für uns auch die Verhandlungsphase im Mittelpunkt. Hierbei kommt es oftmals darauf an, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Stakeholder in Einklang zu bringen und ein ausgewogenes Vertragswerk zu gestalten.

Bei Projektentwicklungen beraten wir Sie mit einem interdisziplinären Team von Anwältinnen und Anwälten, die Ihnen einen ganzheitlichen Blick auf das Vorhaben ermöglichen. Dabei decken wir in jeder Projektphase das spezifisch dafür notwendige Beratungsspektrum ab und begleiten Sie von der ersten Planung über die Bauantragstellung und Errichtung bis hin zur Bewirtschaftung und/oder dem Verkauf des Projekts.

Eine gute Due Diligence muss nicht nur fundiert und umfassend, sondern auch nachvollziehbar und verständlich sein. Genau das ist der Anspruch von Weimer & Partner. Wir erstellen für Sie Due-Diligence-Berichte, die die Risiken, aber vor allem die Chancen eines Projektes benennen und praxisorientierte Lösungsansätze für das weitere Vorgehen aufzeigen. Unser ganzheitlicher Ansatz deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab, damit Sie umfassende Kenntnisse über ein anvisiertes Immobilienprojekt erlangen.

Asset Management oder Bestandsverwaltung bedeutet immer auch, den Wert einer Immobilie durch geschickte und effiziente Bewirtschaftung zu sichern und zu steigern. Wir haben die aktuellen Entwicklungen stets im Blick und beraten Sie praxisorientiert zu allen Fragen rund um die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung im Umgang mit Eigentümergemeinschaften und stehen sowohl Verwaltern als auch Wohnungseigentümern mit maßgeschneiderten Lösungen im Wohnungseigentumsrecht zur Seite.

Makler spielen eine zunehmend wichtige Rolle beim Zustandekommen von Immobilientransaktionen. Denn sie sind es, die die passenden Partner miteinander in Kontakt bringen und erste Gespräche ermöglichen. Wir gestalten Ihre Maklerverträge und unterstützen Sie im Falle von Streitigkeiten.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen bei Immobilienprojektgesellschaften und Joint-Venture-Projekten gehören für Weimer & Partner zum Standardrepertoire. Und dennoch sind solche Gestaltungen nie von der Stange, da jeder Gesellschaftsvertrag die individuellen Umstände der beteiligten Vertragsparteien berücksichtigen muss. Hinzu kommen vorausschauende Regelungen, um etwaiges künftiges Konfliktpotenzial zu minimieren und eindeutige Verfahrensweisen für den Fall von Streitigkeiten festzulegen. Dafür braucht es maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen, für die neben einer engen Zusammenarbeit mit den beurkundenden Notaren auch die frühzeitige Einbindung von Steuerrechtsexperten notwendig ist. Bei Joint-Venture-Projekten stellen insbesondere die ergänzenden Vertragswerke wie zum Beispiel Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträge einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit dar.

Im Laufe der Zeit kann es vorkommen, dass im Grundbuch Belastungen eingetragen sind, die gegenstandslos geworden oder für eine künftige Nutzung hinderlich sind. Ebenso kann das Grundbuch unrichtig werden. Wir prüfen für Sie die Hintergründe der jeweiligen Eintragungen und beraten Sie zu den Löschungs- oder Berichtigungsmöglichkeiten. Zudem kümmern wir uns um die Abwicklung der Löschung bzw. Berichtigung mit den Berechtigten und dem Grundbuchamt. Sollte Ihr Projekt die Erstellung einer Grundlagenurkunde erfordern oder ist für Sie die dingliche Sicherung einzelner Rechte wichtig, entwerfen wir die entsprechende Regelung für Sie. Dabei verfügen wir über die nötige Erfahrung, um Ihnen Lösungen anzubieten, die langfristig für Sie passen. Wir erstellen zudem Regelungen für Miteigentümergemeinschaften.

Das Bauträgerrecht bietet viel Konfliktpotenzial. Ziel unserer Beratung ist daher, ebendiese Konflikte bereits bei der Vertragsberatung und auch in der späteren Abwicklung zu vermeiden. Durch unsere langjährige Erfahrung mit den Besonderheiten des Bauträgervertrages können wir Probleme frühzeitig erkennen und Verträge so gestalten, dass sie die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Auf diese Weise begleiten wir Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erwerber und auch Nachunternehmer von der Vertragsanbahnung bis zur Mängelabwicklung und setzen dabei auf Kommunikation und verständliche Empfehlungen. Zudem unterstützen wir Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber bei Insolvenzen des Bauträgers, wenn das Objekt noch nicht fertiggestellt ist. In diesen Fällen ist eine strukturierte Herangehensweise wichtig, um Mängelansprüche zu sichern und den finanziellen Schaden bestmöglich einzugrenzen. Hierbei kommt uns zugute, dass wir nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierte Teams haben, sondern auch solche, die die bauausführenden Unternehmen beraten. Auf diese Weise koordinieren wir für unsere Mandanten nicht nur die Anspruchssicherung gegenüber dem insolventen Bauträger, sondern auch die Fertigstellung durch die Eigentümer.

Aus wirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoll sein, nicht das Grundstück selbst zu veräußern, sondern ein Erbbaurecht einzuräumen. Bei der Erstellung entsprechender Erbbaurechtsverträge haben wir die zwingenden Vorgaben des Erbbaurechtsgesetzes im Blick, sind gleichzeitig aber in der Lage, die Gestaltungsspielräume für Sie bestmöglich zu nutzen. Ist ein Erbbaurecht hingegen Gegenstand einer Transaktion, liefern wir Ihnen sichere Vertragsgestaltungen und unterstützen Sie bei der Abwicklung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Ebenso beraten wir Sie bei Fragen zum Erbbaurecht oder bei der Anpassung des Erbbaurechtsvertrages.

Eine ressourcenschonende Nutzung der Immobilie wird immer wichtiger. Neben gesetzlichen Anforderungen sind Vorgaben bei der Finanzierung sowie das wachsende Interesse der Nutzer an der Einsparung von Energie entscheidender Treiber dieser Entwicklung. Um Optimierungspotenziale zu finden, kommt der Erfassung und Auswertung von Verbrauchsdaten ein entscheidender Stellenwert zu. Wir beraten Sie zu den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen und erarbeiten Regelungen für Ihre Mietverträge (Green Lease) und Verwalterverträge, die zu Ihren Zielen beim Thema ESG passen. Zusätzlich zu der ökologischen Komponente beraten wir Sie zu Regelungen in Verwalter- oder Dienstleistungsverträgen, die die soziale Komponente des Themas ESG abbilden.