Bau- und Architektenrecht


W wie Wandlungsfähigkeit.

Wir sind Expertinnen und Experten im Bau- und Architektenrecht und beraten Sie bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Ihr Bauprojekt. Unsere langjährige und umfassende Expertise auf diesem Gebiet wird von privaten und öffentlichen Bauherren, Projektentwicklern, Generalübernehmern und Generalunternehmern, Fachunternehmen, Architekten und Ingenieuren gleichermaßen geschätzt und in Anspruch genommen. Wir unterstützen Sie zielorientiert und mit praxisgerechten, innovativen Lösungen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Bauvorhaben.

Zu unseren vielfältigen Tätigkeitsfeldern als Projektanwältinnen und -anwälte zählen unter anderem Bürogebäude, Wohnimmobilien, Hotels, Gesundheits-, Handels- und Gewerbeimmobilien sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, aber auch Infrastrukturprojekte und Logistikimmobilien. Dabei setzen wir vom Beginn der Planungen bis zum erfolgreichen Projektabschluss auf Partnerschaftlichkeit und Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Und falls eine einvernehmliche Lösung einmal nicht möglich sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen in Gerichts-, Schieds- und alternativen Streitbeilegungsverfahren.

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baurecht

Beratungsschwerpunkte


Wie

Das Bauvertragsrecht mit seinen vielen Fallstricken ist ein Paradebeispiel dafür, dass es im Baurecht neben Expertise auch auf Präzision ankommt. Wir vereinen beides und entwerfen für unsere Mandanten maßgeschneiderte, praxisorientierte Lösungen bei der Vertragsgestaltung und im Vertragsmanagement, egal ob Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite. Dazu zählen neben Bau-, Generalübernehmer-, Generalunternehmer-, GMP-, Nachunternehmer- und Bauträgerverträgen auch ARGE- und Konsortialverträge sowie innovative Lösungen wie Integrierte Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen.

Als Planer stellen Architekten und Ingenieure die Weichen für den Erfolg eines Bauprojektes. Dabei kommt es auf das reibungslose Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Planungsbeteiligten an. Daher ist es wichtig, die Planung und Umsetzung von Bauprojekten rechtssicher zu gestalten. Wir beraten Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer zu allen Fragen rund um die Vertragsgestaltung. Dabei gehören insbesondere die eindeutige Fassung der Planungsziele, Honorarfragen, die Integration von BIM-Prozessen im Spannungsfeld zu den HOAI-Leistungsphasen und der Urheberrechtsschutz bei Planungsleistungen zu unserem Beratungsspektrum.

Projektmanagement – das ist Projektleitung und Projektsteuerung. Gerade bei großen und komplexen Projekten entscheiden sich viele Auftraggeber für eine Auslagerung der Projektsteuerung. Sinnvoll kann dies auch sein, wenn sich ein Unternehmen in einem Change-Prozess befindet. Je nach Zielsetzung und Umfang der Aufgaben kommt bei der Beauftragung eines Projektsteuerers eine vertragliche Lösung auf Basis des AHO-Leistungsbilds oder eine individuelle projektspezifische Gestaltung in Betracht. Besonders wichtig dabei sind die Definition des Leistungsumfangs und die Abgrenzung von Leistungen der Planer und der Projektleitung. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir individuelle und projektgerechte Lösungen.

Bauvertragsrecht ist im Regelfall Werkvertragsrecht. Die Veräußerung von Immobilien stellt wiederum Kaufrecht dar. Ein Bauträgervertrag enthält Elemente beider Vertragstypen. Der Bauträger errichtet auf eigenem Grund Immobilien und veräußert diese. Somit verspricht er nicht nur eine Werkleistung, sondern auch die Verschaffung von Grundeigentum. Deshalb gelten für ihn die besonderen Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Gewerbeordnung (GewO). Oftmals kommt es während der Fertigstellungsphase zu Differenzen zwischen Erwerbern und Bauträgern, die sich negativ auf den weiteren Fortgang des Projektes auswirken können. Mit langjähriger Erfahrung und Fingerspitzengefühl beraten wir unsere Mandanten auch in zugespitzten Phasen der Projektabwicklung und entwickeln gemeinsam mit ihnen konstruktive und pragmatische Lösungen.

Mit der Abwicklung von komplexen Großprojekten gehen die Projektbeteiligten ebenso komplexe Risiken ein. Die Erfahrung zeigt, dass solche Projekte oft aufgrund von Silodenken, Intransparenz und einem Gegeneinander statt eines Miteinanders scheitern. Das ist am Ende weder für die einzelnen Projektbeteiligten noch für das Projekt von Vorteil. Mit unserer Erfahrung im Lean (Construction-)Management schaffen wir den rechtlichen Rahmen, der Ihrem Projekt maximal dient. Besonders eignet sich eine kollaborative, integrierte Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen, internen Haftungsbeschränkungen und anreizbezogenen Vergütungsmechanismen.

Wenn mehrere Partner ein Projekt gemeinsam realisieren, braucht es einerseits eine klare Aufgabenzuweisung, andererseits einen funktionierenden Rahmen für die Zusammenarbeit der Vertragspartner. Neben der Regelung der Bauaufgaben spielen kaufmännische Themen bei Arbeitsgemeinschaften und Konsortien eine zentrale Rolle, denn die Vertragspartner bilden eine projektbezogene Unternehmung. Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und Begleitung von ARGE- und Konsortialverträgen achten wir darauf, dass die Projektbeteiligten auf Augenhöhe zusammenkommen, um eventuelle spätere Konfliktfelder möglichst frühzeitig auszuschließen.

Bei Bauprojekten gibt es in jeder Phase spezifische Themen, die rechtlich begleitet werden müssen. Nachträge, Mängel und Abrechnungsthemen kommen früher oder später bei den meisten Bauprojekten vor. Störungen im Bauablauf, Kündigungen oder Leistungsverweigerungsrechte treten häufig hinzu. Bei der rechtlichen Klärung kommt es nicht nur auf juristische Expertise an, sondern auch auf ein tiefgreifendes Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge. Mit unserer langjährigen Erfahrung vom Planungsstadium bis zur Schlüsselübergabe unterstützen wir unsere Mandanten in jeder Phase ihres Bauprojekts mit praxistauglichen, fundierten Lösungen.

Wir verstehen unsere Beratung als Beitrag zu einvernehmlichen Lösungen. Dennoch lassen sich Eskalationen manchmal nicht vermeiden und müssen vor staatlichen Gerichten geklärt werden. Dabei sind solche Verfahren für uns aber die Ultima Ratio in der Konfliktlösung. Stattdessen setzen wir auf alternative Formen der Streitbeilegung, damit die langfristig gute Zusammenarbeit von Projektpartnern nicht durch Konflikte beeinträchtigt wird. Deshalb beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in Schiedsgerichts-, Mediations-, Schlichtungs-, Adjudikations-, Güte- und Schiedsgutachterverfahren.

Infrastrukturmaßnahmen wie der Ausbau der Stromnetze, die Elektrifizierung der Schienennetze, Kabeltrassen, Mobilfunkanlagen oder Windkraftanlagen dienen der Daseinsvorsorge und stehen häufig im Fokus einer kritischen Öffentlichkeit. Hinzu kommt, dass bei Infrastrukturprojekten eine Vielzahl an unterschiedlichen Gesetzen und Regelwerken gelten, deren Einhaltung nicht nur Fachunternehmen, sondern auch den anwaltlichen Beratern Spezialkenntnisse abverlangt. Wir beraten unsere Mandanten bei Infrastrukturprojekten deshalb mithilfe von interdisziplinären juristischen Teams, die bei Bedarf weitere Expertinnen und Experten für technische Fragen hinzuziehen, um maßgeschneiderte, praxistaugliche Lösungen für die von ihnen projektierten Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten.

Im Wirtschaftszweig Handel und Logistik stehen die Marktteilnehmer vor großen rechtlichen Herausforderungen. Hier wie auch bei anderen Gewerbeimmobilien wie Fabriken und Werkstätten ist nicht allein Überblick, sondern auch weit vorausschauendes Denken und Handeln gefragt. Wir sind hochspezialisiert in den relevanten Rechtsbereichen und beraten unsere Mandanten bei der Realisierung von Gewerbe-, Handels- und Logistikimmobilien umfassend und – sofern erforderlich – in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Planern und Sonderfachleuten.

Je spezieller ein Projekt ist, desto individueller ist der passende rechtliche Rahmen. Zudem sind im Bereich von Forschungs-, Labor-, Klinik- und Schulgebäuden regelmäßig vergaberechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Solche Projekte begleiten wir mit Teams von Anwältinnen und Anwälten, die wir projektspezifisch bilden. So profitieren unsere Mandanten von dem Wissen und der Erfahrung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der jeweiligen Projektkonstellation am besten auskennen.

Die Zahl der Baugenehmigungen für bezahlbaren Wohnraum ist zuletzt stark eingebrochen, der Bedarf an neuen oder sanierten Wohnungen ist weiterhin nicht ansatzweise gedeckt. Die beständige Zunahme gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben bei der Energieeffizienz sowie der gesellschaftliche Anspruch an Nachhaltigkeit beim Bauen stellen den Wohnungsbau vor immer neue Herausforderungen. Umso wichtiger ist eine für die Projekte unserer Mandanten passgenaue rechtliche Lösung, die allen Parteien die notwendige Sicherheit und zugleich hinreichend Flexibilität angesichts der sich rasant ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bietet.

Gerade im Bereich des Wohnungsbaus, aber auch im Bereich von Gewerbeimmobilien gewinnt das serielle Bauen, also das „Bauen in Serie“ mit einem hohen Vorfertigungsgrad von Bauteilen, immer mehr an Bedeutung. Einige Bauweisen, wie beispielsweise der Holzbau, funktionieren allerdings schon seit Langem nach diesem Prinzip. Wenngleich es sich weiterhin um Bauprojekte handelt, unterscheiden sich die Herausforderungen jedoch auch in rechtlicher Hinsicht. Diese langjährigen Erfahrungswerte bringen wir für unsere Mandanten in die rechtliche Abwicklung serieller Bauprojekte ein.

ESG steht für „Environment, Social und Governance“. Die Errichtung von Immobilien verändert Lebensräume in großem zeitlichen wie räumlichen Umfang. Dabei ist die Bauwirtschaft über viele Jahre hinweg nicht besonders sorgsam mit den begrenzt vorhandenen Ressourcen umgegangen. Das kann sich die Welt heute nicht mehr leisten. Die Anforderungen an nachhaltiges Bauen sind auf den ersten Blick oft unübersichtlich. Gerade wenn es um Arbeiten an Bestandsimmobilien geht, gilt das in besonderem Maße. Bestehende Vertragsmuster und Musteranlagen werden diesen Anforderungen oftmals nicht hinreichend gerecht. Wir erarbeiten für unsere Mandanten korrespondierende und praxistaugliche Lösungen.