Vergabe- und öffentliches Recht


W wie Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt, muss sichergestellt sein, dass die Vergabe nach klaren, nachvollziehbaren Kriterien geschieht. Der gesamte Vergabeprozess muss jederzeit transparent sein, sodass einzelnen Bietern keine Nachteile entstehen. Zur Sicherung von Wettbewerb und Rechtsstaatlichkeit ist die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand also sehr strengen und vielfältigen Regelungen unterworfen.

Wir beraten bei Vergabeverfahren sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen, die als Bieter daran teilnehmen. Im Rahmen der Vorschriftenvielfalt unterstützen wir Sie dabei, Gestaltungsspielräume auszuschöpfen. Unsere Expertise umfasst deutschland- und europaweite Vergaben und alle möglichen Verfahrensarten bei bau- und immobilienbezogenen Beschaffungsprozessen der öffentlichen Hand. Damit Sie schnell auf Veränderungen im Verlauf der Auftragsvergabe reagieren können, begleiten unsere Anwältinnen und Anwälte den gesamten Vergabeprozess und bewerten laufend Ihre möglichen Handlungsoptionen auf ihre Umsetzbarkeit. Auf diese Weise entwickeln wir für Sie die optimale Vergabe- und Teilnahmestrategie.

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Weimer Vergaberecht

Beratungsschwerpunkte


Wie

Unser Tätigkeitsschwerpunkt für öffentliche Auftraggeber liegt in der Auswahl der passenden Verfahrensart und in der Erarbeitung von rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen. Darüber hinaus beraten wir bei Bedarf hinsichtlich der Kommunikation mit den Bietern und unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Bearbeitung von Teilnahmeanträgen, Bieterfragen, Rügen und Angeboten. Im Falle einer Nachprüfung vertreten wir unsere Mandanten vor Kammern sowie Gerichten, bei nachträglichen Vertragsänderungen zeigen wir rechtssichere und vergaberechtskonforme Handlungsoptionen auf.

Für Unternehmen, die sich an einem Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge beteiligen oder dies in Erwägung ziehen, bieten wir neben der Unterstützung bei Bieterfragen und der Erstellung vergaberechtskonformer Angebotsunterlagen auch eine Beratung zu den verschiedenen Teilnahmeoptionen. Ob als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft – gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir die passende Bieterstrategie und Teilnahmeform. Im Falle von Verstößen gegen das Vergaberecht vertreten wir Bieter bei Vergaberügen sowie in Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen vor Kammern und Gerichten.

Jedes Bauprojekt wirft eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Fragestellungen auf. Das betrifft Industrievorhaben ebenso wie den großflächigen Einzelhandel oder kleinere Vorhaben zum Wohnen und Arbeiten. Wir beraten Marktteilnehmer aus der Bauwirtschaft wie Bauherren, Planer, Investoren, aber auch die öffentliche Hand zu Fragen rund um das öffentliche Baurecht. Unser Beratungsspektrum reicht von Planungs- und Genehmigungsverfahren über Erschließungsverträge, Nachbarvereinbarungen und Denkmalschutzrecht bis hin zu städtebaulichen Verträgen.